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Wiederverheiratet — Geschiedene

Die veränderte Situation

In der heutigen Gesellschaft, die hohe Freiheitsgrade des Menschen ermöglicht, sind auch die zwischengeschlechtlichen Formen des Zusammenlebens kontingent (nicht notwendig, frei wählbar) geworden. Dies gilt für den Aufbau von Beziehungen (früher „Vernunftehe“, heute „Liebesheirat“ im Vordergrund, nicht nur einmalig, wenn früherer Partner lebt), für das Leben in der Ehe (längere Lebenserwartung, mehr Möglichkeiten offen, Übereinkunft gültig nur für Lebensabschnitt) und für das Ende (nicht mehr nur Tod, gesellschaftlich auch Scheidung/Trennung offen). Auch die äußerliche Formalisierung (offizielle Eheschließung) ist nicht mehr untrennbar mit dem Aufbau von Beziehungen verbunden.

Psychologisch gesehen besteht heute ein hoher Idealismus hinsichtlich der Ehe und Familie bei gleichzeitig reduzierter Bindungsfähigkeit (gesellschaftliche Umstände und Kultur). Dies führt oft zur Überforderung und zum Zerbrechen „kleiner Lebenswelten“, das zwar nicht gesellschaftlich sanktioniert wird, aber stärker psychologisch zurückschlägt auf den Einzelnen. Viele sind vom Scheidungsprozess derart verletzt und oftmals psychisch angeschlagen, dass sie lieber „so“ zusammenleben, als dass sie ihre zweite Verbindung als „zweite Ehe“ formell schließen. Gerade Geschiedene leben in dauerhaften „nichtehelichen Lebensgemeinschaften“. Auch Kinder leiden oft an Spätfolgen einer erlittenen Scheidung in ihrer Familie.

Die kleinen Lebenswelten sind in unserer modernen, mobilen und anonymen Gesellschaft (auch sozial, aber vor allem seelisch) überlebenswichtig. Jeder braucht ein „Obdach über Seele“, Familie als Rückzugsort auf „heile Welt“, wo Lebenswünsche vorkommen, Ganzheitlichkeit des Menschen wachsen kann (da gehört auch integrierte Sexualität dazu). Daher ist verständlich, dass nach der Auflösung einer geraume Zeit bewohnten kleinen Lebenswelt viele darangehen, sich neuerlich an den Aufbau einer solchen zu machen.
Eva
Teamleiterin
Pfarrer Berthold
Ivica, Kirchenrecht
Jutta,
Medizin


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