Die
veränderte Situation
In der
heutigen Gesellschaft, die hohe Freiheitsgrade des Menschen
ermöglicht, sind auch die zwischengeschlechtlichen Formen des
Zusammenlebens kontingent (nicht notwendig, frei wählbar)
geworden. Dies gilt für den Aufbau von Beziehungen
(früher
„Vernunftehe“, heute
„Liebesheirat“ im
Vordergrund, nicht nur einmalig, wenn früherer Partner lebt),
für das Leben in der Ehe (längere Lebenserwartung,
mehr
Möglichkeiten offen, Übereinkunft gültig nur
für
Lebensabschnitt) und für das Ende (nicht mehr nur Tod,
gesellschaftlich auch Scheidung/Trennung offen). Auch die
äußerliche Formalisierung (offizielle
Eheschließung)
ist nicht mehr untrennbar mit dem Aufbau von Beziehungen verbunden.
Psychologisch
gesehen besteht heute ein hoher Idealismus
hinsichtlich der Ehe und Familie bei gleichzeitig reduzierter
Bindungsfähigkeit (gesellschaftliche Umstände und
Kultur).
Dies führt oft zur Überforderung und zum Zerbrechen
„kleiner Lebenswelten“, das zwar nicht
gesellschaftlich
sanktioniert wird, aber stärker psychologisch
zurückschlägt auf den Einzelnen. Viele sind vom
Scheidungsprozess derart verletzt und oftmals psychisch angeschlagen,
dass sie lieber „so“ zusammenleben, als dass sie
ihre
zweite Verbindung als „zweite Ehe“ formell
schließen.
Gerade Geschiedene leben in dauerhaften „nichtehelichen
Lebensgemeinschaften“. Auch Kinder leiden oft an
Spätfolgen
einer erlittenen Scheidung in ihrer Familie.
Die kleinen
Lebenswelten sind in unserer modernen, mobilen und
anonymen Gesellschaft (auch sozial, aber vor allem seelisch)
überlebenswichtig. Jeder braucht ein „Obdach
über
Seele“, Familie als Rückzugsort auf „heile
Welt“, wo Lebenswünsche vorkommen, Ganzheitlichkeit
des
Menschen wachsen kann (da gehört auch integrierte
Sexualität
dazu). Daher ist verständlich, dass nach der
Auflösung einer
geraume Zeit bewohnten kleinen Lebenswelt viele darangehen, sich
neuerlich an den Aufbau einer solchen zu machen. |
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